Allgemeine Bestimmungen:
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden Bedingungen. Schriftlich oder telefonisch eingegangene Bestellungen werden nach Möglichkeit schriftlich bestätigt. Inhalt der nachstehenden Bedingungen ist für die Leistung der Stauffer Expo AG verbindlich

Zahlungsbedingungen:
Unsere Vermiet-, und Verkaufs-Preise gelten netto ab Lager in Schweizer
Franken, ausschliesslich der Kosten für Verpackung und Versandlieferung.
Die angegebenen Preise stehen immer ohne Montagen und Anschlusskosten.
Preis für die Vermietung zu anderen Orten und für längere Vemietungen
auf Anfrage.
Der abgeschlossene Liefervertrag tritt erst in Kraft, nach dem die vertraglich
vereinbarten Zahlungen eingetroffen sind. Alle Mietpreise sind, nach Eingang
unserer Auftragsbestätigung/Rechnung im voraus zu bezahlen.
Wir behalten uns vor, ohne Zahlung keine Lieferung auszuführen oder mit
Zuschlag direkt vor Ort einzukassieren.
Bei Zahlungsziel-Verzug werden Zinsen, alle Umtriebe und Provisionen gemäss
den jeweiligen Inkasso- und Banksätzen für vorübergehende Kredite berechnet.
Bei Bestellung mit Abholung in unserem Lager Leuzigen gilt immer
Barzahlung. Preisänderungen vorbehalten.

Liefertermin/Mietdauer:
Die Auslieferung der Mietmaterialien erfolgt wo immer möglich auf den gewünschten Termin, sicher aber so, dass das Mietgut spätestens zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Die Mietpreise verstehen sich für eine Mietdauer von max. 12 Tagen, einschliesslich Transportzeiten zum und vom Veranstaltungsort. Bei einer Überschreitung des vereinbarten Termins wird die Verlängerungszeit anteilig nachberechnet. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhaltung von Lieferfrist oder Liefertermin sind ausgeschlossen.

Höhere Gewalt:
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Kunde kann von uns die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb der angemessenen Frist liefern wollen/können. Erklären wir uns nicht, kann der Kunde schriftlich zurücktreten.

Übergabe des Mietgutes:
Die bestellten Materialien werden am vereinbarten Ort und Zeit in einwandfreiem Zustand abgeliefert. Falls die persönliche Übergabe an den Kunden nicht möglich ist, hinterlässt unser Beauftragte das Material. Bodenbeläge werden laut Vereinbarung verlegt (Einweg-Ware wird von uns nicht wieder abgeholt, die Entsorgung ist des Mieters Sache). Der Mieter überzeugt sich anlässlich der Übernahme vom ordnungsgemässen Zustand des Mietgutes. Das Risiko und die entsprechende Sorgfaltspflicht des Kunden beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, auch dann, wenn diese ohne die persönliche Übergabe erfolgt ist. Allfällige Beanstandungen können nur bei der Auslieferung oder spätestens 1 Tag (Erster Messetag nach der Auslieferung in schriftlicher Form akzeptiert werden), damit von uns noch entsprechende Schritte eingeleitet werden können. Unsere Leistung bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt sich auf einwandfreie Ersatzlieferung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen Schadenersatz von indirektem, unmittelbarem Schaden oder Folgeschäden die dem Kunden oder Dritten entstanden sind.

Annullierung der Bestellung:
Bestelltes Mietgut, das nicht vom Kunden abgenommen oder gebraucht wird, gleich aus welchem Grund, muss vom Kunden 100% bezahlt werden. Der Kunde ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oder Verarrestierug des Mietobjektes oder eine allfällige Konkurseröffnung über ihn umgehend mit eingeschriebenem Brief an die Stauffer Expo AG zu melden und die zuständige Behörde auf das Eigentum der Stauffer Expo AG hinzuweisen.

Haftung des Kunden:
Für Schäden oder Verlust am Mietgut (ausser bei Einweg- Ware) haftet der Kunde im vollen Umfang, auch wenn diese Schäden durch Dritte verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Auslieferung aus unserem Lager und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die Stauffer Expo AG. Der Kunde haftet also auch dann wenn er das Mietgut verlässt oder es bei Drittpersonen deponiert. Nicht zurückgegebenes Mietgut wird, ohne Anrechnung der Mietkosten, mit allen Kosten und Spesen berechnet. Der Kunde haftet für ev. Kosten bei einer verspäteten Rückgabe für Ersatzleistungen bis zum Wiederbeschaffungspreis und Umtriebskosten. Ein allfälliges Retentionsrecht des Kunden am Mietobjekt, für irgendwelche Ansprüche gegenüber der Stauffer Expo AG, ist ausgeschlossen.

Reparaturen, Sauberkeit:
Der Kunde der Stauffer Expo AG haftet für alle erforderlichen Reparaturen und
Instandstellungsarbeiten, die nicht auf normale Abnützung des Mietgutes zurückzuführen sind.
Desgleichen müssen bei Beschädigungen (z.B:. Schnitte, Löcher, etc.) oder groben Verschmutzungen (zB.: nicht sauber gereinigte Kücheneinrichtungen unserer Mietobjekte) die Reinigungs-oder Reparaturkosten übernommen werden, pro Std. mind. CHF 90.00. Ersatz oder die Neubeschaffungen werden nach den normalen Verkaufspreisen berechnet, immer mit sofortiger Bezahlung. Der Kunde darf das Mietgut nur für den eigenen Gebrauch verwenden. Es ist untersagt, das Mietgut entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte zu überlassen oder unterzuvermieten, ausser wenn wir davon in schriftlicher Form in Kenntnis gesetzt wurden und schriftlich bestätigt haben.

Ersatzlieferung:
Die Stauffer Expo AG als Vermieter behält sich vor, dem Kunden anstelle des bestellten Mietgutes gleichwertigen Ersatz zu liefern. Ansprüche können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden. Schadenersatzansprüche aus Nichteinhalten von Lieferfrist oder Liefertermin sind ausgeschlossen.

Auskünfte:
Eine Haftung für technische Auskünfte kann nur verbindlich übernommen werden, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.

Anschlüsse und Montagen :
Keine Arbeiten, weder technische Anschlüsse (Elektro, Luft, Wasser, Antennen, PC, etc.) noch Montagen , sind in den Preisen eingerechnet.

Rücknahme des Mietguts:
Der Kunde verpflichtet sich, alles Mietgut ist auf den Rückgabetermin leer, sauber gereinigt, ev. demontiert und unverschlossen (wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde) am Standort der erfolgten Übergabe der Stauffer Expo AG am letzten Tag der Vertragsdauer bereit zuhalten. Ein anfälliges Retentionsrecht des Kunden am Mietobjekt für irgendwelche Ansprüche gegenüber der Stauffer Expo AG ist ausgeschlossen. Der Kunde haftet der Stauffer Expo AG für alle erforderlichen Reparaturen und Instandstellungen, die nicht auf normale Abnützung des Mietobjektes zurückzuführen sind. Unter Ausschluss ausländischen Rechts gilt in jedem Falle nur Schweizer Recht. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist für beide Vertragspartner CH / Solothurn.
Wir, die Stauffer Expo AG, sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen. Alles Vorstehende gilt auch gegenüber allen denjenigen, die für die Verpflichtung des Mieters haften. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht.
Bei einem Rechtsstreit hat nur die Deutsche Fassung der Verkaufs-, Miet- und Lieferbedingungen Gültigkeit.

Einverständniserklärung:
Wir haben die obgenannten Bedingungen gelesen und erklären unser Einverständnis. Die Unterschrift gilt als definitive Bestellung, diese ist rechtsgültig unterzeichnet.

Datum:

Unterschrift + Stempel:
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