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Allgemeine Bestimmungen:
Alle unsere Lieferungen erfolgen ausschliesslich auf Grund der nachstehenden
Bedingungen. Schriftlich oder telefonisch eingegangene Bestellungen werden
nach Möglichkeit schriftlich bestätigt. Inhalt der nachstehenden
Bedingungen ist für die Leistung der Stauffer Expo AG verbindlich
Zahlungsbedingungen:
Unsere Vermiet-, und Verkaufs-Preise gelten netto ab Lager in Schweizer
Franken, ausschliesslich der Kosten für Verpackung und Versandlieferung.
Die angegebenen Preise stehen immer ohne Montagen und Anschlusskosten.
Preis für die Vermietung zu anderen Orten und für längere
Vemietungen
auf Anfrage.
Der abgeschlossene Liefervertrag tritt erst in Kraft, nach dem die vertraglich
vereinbarten Zahlungen eingetroffen sind. Alle Mietpreise sind, nach Eingang
unserer Auftragsbestätigung/Rechnung im voraus zu bezahlen.
Wir behalten uns vor, ohne Zahlung keine Lieferung auszuführen oder
mit
Zuschlag direkt vor Ort einzukassieren.
Bei Zahlungsziel-Verzug werden Zinsen, alle Umtriebe und Provisionen gemäss
den jeweiligen Inkasso- und Banksätzen für vorübergehende
Kredite berechnet.
Bei Bestellung mit Abholung in unserem Lager Leuzigen gilt immer
Barzahlung. Preisänderungen vorbehalten.
Liefertermin/Mietdauer:
Die Auslieferung der Mietmaterialien erfolgt wo immer möglich auf
den gewünschten Termin, sicher aber so, dass das Mietgut spätestens
zu Beginn der Veranstaltung zur Verfügung steht. Die Mietpreise verstehen
sich für eine Mietdauer von max. 12 Tagen, einschliesslich Transportzeiten
zum und vom Veranstaltungsort. Bei einer Überschreitung des vereinbarten
Termins wird die Verlängerungszeit anteilig nachberechnet. Schadenersatzansprüche
aus Nichteinhaltung von Lieferfrist oder Liefertermin sind ausgeschlossen.
Höhere Gewalt:
Ereignisse höherer Gewalt berechtigen uns, die Lieferung um die Dauer
der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder
wegen des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten.
Der höheren Gewalt stehen Umstände gleich, die uns die Lieferung
wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Der Kunde kann von uns
die Erklärung verlangen, ob wir zurücktreten oder innerhalb
der angemessenen Frist liefern wollen/können. Erklären wir uns
nicht, kann der Kunde schriftlich zurücktreten.
Übergabe des Mietgutes:
Die bestellten Materialien werden am vereinbarten Ort und Zeit in einwandfreiem
Zustand abgeliefert. Falls die persönliche Übergabe an den Kunden
nicht möglich ist, hinterlässt unser Beauftragte das Material.
Bodenbeläge werden laut Vereinbarung verlegt (Einweg-Ware wird von
uns nicht wieder abgeholt, die Entsorgung ist des Mieters Sache). Der
Mieter überzeugt sich anlässlich der Übernahme vom ordnungsgemässen
Zustand des Mietgutes. Das Risiko und die entsprechende Sorgfaltspflicht
des Kunden beginnt mit dem Zeitpunkt der Übergabe, auch dann, wenn
diese ohne die persönliche Übergabe erfolgt ist. Allfällige
Beanstandungen können nur bei der Auslieferung oder spätestens
1 Tag (Erster Messetag nach der Auslieferung in schriftlicher Form akzeptiert
werden), damit von uns noch entsprechende Schritte eingeleitet werden
können. Unsere Leistung bei berechtigten Beanstandungen, beschränkt
sich auf einwandfreie Ersatzlieferung.
Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wandelung, Minderung oder irgendwelchen
Schadenersatz von indirektem, unmittelbarem Schaden oder Folgeschäden
die dem Kunden oder Dritten entstanden sind.
Annullierung der Bestellung:
Bestelltes Mietgut, das nicht vom Kunden abgenommen oder gebraucht wird,
gleich aus welchem Grund, muss vom Kunden 100% bezahlt werden. Der
Kunde
ist verpflichtet, eine allfällige Pfändung, Retention oder
Verarrestierug des Mietobjektes oder eine allfällige Konkurseröffnung über
ihn umgehend mit eingeschriebenem Brief an die Stauffer Expo AG
zu melden
und die zuständige Behörde auf das Eigentum der Stauffer Expo
AG hinzuweisen.
Haftung des Kunden:
Für Schäden oder Verlust am Mietgut (ausser bei Einweg- Ware)
haftet der Kunde im vollen Umfang, auch wenn diese Schäden durch
Dritte verursacht wurden. Die Haftung beginnt mit der Auslieferung
aus
unserem Lager und endet mit der Rückgabe oder Abholung durch die
Stauffer Expo AG. Der Kunde haftet also auch dann wenn er das Mietgut
verlässt oder es bei Drittpersonen deponiert. Nicht zurückgegebenes
Mietgut wird, ohne Anrechnung der Mietkosten, mit allen Kosten und Spesen
berechnet. Der Kunde haftet für ev. Kosten bei einer verspäteten
Rückgabe für Ersatzleistungen bis zum Wiederbeschaffungspreis
und Umtriebskosten. Ein allfälliges Retentionsrecht des Kunden
am Mietobjekt, für irgendwelche Ansprüche gegenüber
der Stauffer Expo AG, ist ausgeschlossen.
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Reparaturen, Sauberkeit:
Der Kunde der Stauffer Expo AG haftet für alle erforderlichen Reparaturen
und
Instandstellungsarbeiten, die nicht auf normale Abnützung des Mietgutes
zurückzuführen sind.
Desgleichen müssen bei Beschädigungen (z.B:. Schnitte, Löcher,
etc.) oder groben Verschmutzungen (zB.: nicht sauber gereinigte Kücheneinrichtungen
unserer Mietobjekte) die Reinigungs-oder Reparaturkosten übernommen
werden, pro Std. mind. CHF 90.00. Ersatz oder die Neubeschaffungen werden
nach den normalen Verkaufspreisen berechnet, immer mit sofortiger Bezahlung.
Der Kunde darf das Mietgut nur für den eigenen Gebrauch verwenden.
Es ist untersagt, das Mietgut entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte
zu überlassen oder unterzuvermieten, ausser wenn wir davon in schriftlicher
Form in Kenntnis gesetzt wurden und schriftlich bestätigt haben.
Ersatzlieferung:
Die Stauffer Expo AG als Vermieter behält sich vor, dem Kunden anstelle
des bestellten Mietgutes gleichwertigen Ersatz zu liefern. Ansprüche
können aus derartigen Ersatzlieferungen nicht geltend gemacht werden.
Schadenersatzansprüche aus Nichteinhalten von Lieferfrist oder Liefertermin
sind ausgeschlossen.
Auskünfte:
Eine Haftung für technische Auskünfte kann nur verbindlich übernommen
werden, wenn diese von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Anschlüsse und Montagen :
Keine Arbeiten, weder technische Anschlüsse (Elektro, Luft, Wasser,
Antennen, PC, etc.) noch Montagen , sind in den Preisen eingerechnet.
Rücknahme des Mietguts:
Der Kunde verpflichtet sich, alles Mietgut ist auf den Rückgabetermin
leer, sauber gereinigt, ev. demontiert und unverschlossen (wenn nichts
anderes schriftlich vereinbart wurde) am Standort der erfolgten Übergabe
der Stauffer Expo AG am letzten Tag der Vertragsdauer bereit zuhalten. Ein
anfälliges Retentionsrecht des Kunden am Mietobjekt für irgendwelche
Ansprüche gegenüber der Stauffer Expo AG ist ausgeschlossen. Der
Kunde haftet der Stauffer Expo AG für alle erforderlichen Reparaturen
und Instandstellungen, die nicht auf normale Abnützung des Mietobjektes
zurückzuführen sind. Unter Ausschluss ausländischen Rechts
gilt in jedem Falle nur Schweizer Recht. Der Erfüllungsort und Gerichtsstand
ist für beide Vertragspartner CH / Solothurn.
Wir, die Stauffer Expo AG, sind berechtigt, den Kunden an seinem allgemeinen
Gerichtsstand zu verklagen. Alles Vorstehende gilt auch gegenüber
allen denjenigen, die für die Verpflichtung des Mieters haften. Die
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der
übrigen Bedingungen nicht.
Bei einem Rechtsstreit hat nur die Deutsche Fassung der Verkaufs-, Miet-
und Lieferbedingungen Gültigkeit.
Einverständniserklärung:
Wir haben die obgenannten Bedingungen gelesen und erklären unser
Einverständnis. Die Unterschrift gilt als definitive Bestellung,
diese ist rechtsgültig unterzeichnet.
Datum:
Unterschrift + Stempel:
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